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Gießen
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Datum
09.08.2017

Immobilienschutz: Rohrbrüche häufiger als Hochwasser

Alle 30 Sekunden entsteht in Deutschland ein Leck in einer Wasserleitung. Was bei Leitungswasserschäden und Rohrbrüchen schützt – und was Sie zur Absicherung wissen sollten.

Rohrbrüche häufiger als Hochwasser
(iStock)

Unwetter oder Überschwemmungen sorgen regelmäßig für Schlagzeilen – mit Bildern von stark beschädigten Häusern. Doch was vielfach keine richtige Beachtung findet: Die häufigsten Schäden an Immobilien verursachen weiterhin marode Wasserrohre. Das ergeben auch Auswertungen des Sachversicherungsspezialisten DOMCURA, einer Tochter von MLP. Der Hintergrund: Ein Hochwasser wirkt sich immer regional begrenzt aus. Marode Leitungen dagegen sind überall in Deutschland anzutreffen.

West-Ost-Gefälle

Nach aktuellen Auswertungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählen die Gebäudeversicherer rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden pro Jahr in Deutschland; im Schnitt ereignet sich alle 30 Sekunden einer. Die Kosten für den Ausgleich summierten sich zuletzt auf 2,3 Milliarden Euro. Hinzu kamen 230 Millionen Euro Schäden in der Hausratversicherung. Je älter die Gebäude, desto häufiger sind Leitungswasserschäden. Eigentlich müssten Hausbesitzer laut GDV nach rund 30 Jahren ihr Rohrleitungssystem überprüfen, wenn nicht sogar bereits sanieren lassen. Weil das bei vielen Häusern insbesondere im Zuge der Wiedervereinigung in Ostdeutschland schon geschehen ist, entstehen Leitungsschäden hier flächendeckend im Grundsatz wesentlich seltener. Ein Grund für häufige und teure Schäden kann aber auch die Wasserqualität sein, wenn etwa kalkhaltiges Wasser je nach Materialbeschaffenheit die Leitungen im Verlauf der Jahre schädigt.

Gebäudeversicherung – ein Muss für Immobilieneigentümer

Wie kann ich mich zumindest gegen die finanziellen Folgen im Fall der Fälle absichern? Mit einer leistungsstarken Wohngebäudeversicherung beugen Immobilieneigentümer vor. Diese schützt generell bei Feuer-, Sturm-, Rohrbruch-, Frost-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Die Versicherungsbedingungen sollten das versicherte Gebäude und das darin befindliche beziehungsweise außen angebrachte Zubehör (wie Markisen und Überdachungen) einschließen. Auch Fensterglas sollte grundsätzlich mitversichert sein. „Im Idealfall ersetzt die Versicherung den Neuwert bei zerstörten Sachen und Gebäuden beziehungsweise übernimmt die Reparaturkosten sowie eventuelle Wertminderung“, so Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. „Unsere Berater klären mit ihren Kunden, welcher Schutzumfang im Einzelfall sinnvoll ist – und welcher Tarif das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.“

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